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Die neuesten Nachrichten aus dem VEG
Vereinigung Europäischer Grenzlandbewohner
Wer sind wir ?
Die Vereinigung Europäischer Grenzlandbewohner ist eine Vereinigung von Grenzgängern bzw. Grenzarbeitern, welche entweder in Deutschland arbeiten und in den Niederlanden wohnen oder umgekehrt.
Ziel des Vereins ist es, die vorgenannten EU-Mitgliedsstaaten dazu zu bewegen, den fortdauernden Benachteiligungen und Diskriminierungen der Grenzarbeiter bezüglich der Finanz- und Sozial-Gesetzgebungen ein Ende zu bereiten.
Obwohl wir innerhalb der Europäischen Union wohnen und arbeiten werden die Belange der grenzüberschreitenden Bürger (Grenzarbeiter) oftmals den Belangen von Regierungen und/oder Instanzen untergeordnet.
Die Vereinigung Europäischer Grenzlandbewohner, gegründet am 28. November 1979, versucht mittels schriftlicher und/oder mündlicher Kontaktaufnahme mit Politikern, Beamten und Instanzen, Verbesserungen in bestehende Situationen zu bringen.
Falls die vorgenannten Instanzen von ihren eingenommenen Standpunkten nicht abweichen wollen und die VEG der Meinung ist, dass diese Standpunkte den nationalen und/oder Europäischen Gesetzen widerstreben, scheuen wir uns nicht davor, die nationalen und/oder europäischen Richter einzuschalten.
De Vereniging Europese Grenslandbewoners, opgericht op 28 November 1979, probeert door middel van het leggen van schriftelijke en/of mondelinge contacten met politici, bestuurders en instanties, verbetering te brengen in de bestaande situaties.
Indien de vorengenoemde instanties niet willen afwijken van hun ingenomen standpunten en de VEG van mening is dat deze standpunten tegen de nationale wetten en /of Europese wetten indruisen, schuwen wij het niet om de nationale en/of Europese rechter in te schakelen.
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Trotzdem konnten wir nicht zufrieden sein. Von einer gleichen Behandlung konnte noch immer keine Rede sein, da viele trotz Ihres bürgerlichen Standes „verheiratet“ steuerlich noch immer wie „Ledige“ behandelt wurden. Grund war die so genannte 10%-Grenze. Wenn der ausländische Anteil des gesamten Familieneinkommens mehr als 10% betrug, bekam der Grenzarbeiter den Steuerstatus „ledig“.
In den 80-er Jahren kamen immer mehr Probleme auf dem Gebiet der Sozialversicherungen hinzu. Zum Beispiel hatten wir in Deutschland Arbeitenden kein Recht auf den niederländischen „Kinderbijslag“, während es auf deutscher Seite noch kein Kindergeld gab.
Einen weiteren großen Erfolg hatten wir, als für die Grenzarbeiter eine Freistellungsregelung für die niederländischen Sozialversicherungen („Volksverzekeringen“) eingeführt wurde.
Was haben wir erreicht?
Volksversicherungsbefreiung
Befreiung von den „Volksversicherungen“. Sie ist für frühzeitig pensionierte Grenzarbeiter von großer Bedeutung. Durch die hohen Prämien für die „Volksversicherungen“ (30%) drohte Vielen der Verkauf ihres eigenen Hauses. Ein pikantes Detail: Den steuerlichen Abzugsposten „eigen huis“ in NL konnten sie niemals nutzen.
Beihilferegelung für 15- und 16-jährige
Gesonderte Beihilferegelung für 15- und 16-jährige Kinder von Grenzarbeitern, die ihre Schulausbildung abgebrochen haben. Kinder niederländischer Arbeitnehmer hatten Recht auf „Kinderbijslag“, Kinder von Grenzarbeitern hatten es nicht. Sie waren wieder benachteiligt. Staatssekretär de Graaf hat damals eine gesonderte Regelung für unsere Kinder geschaffen.
Doch Kindergeld in Deutschland
Doch Kindergeld in Deutschland für unsere studierenden Kinder mit einer „studiefinanciëring“. Deutschland weigerte sich damals, Kindergeld für diese Kinder zu bezahlen, weil es meinte, dass in der „studiefinanciëring“ der niederländische „kinderbijslag“ enthalten sei. Den durch unsere Rechtsanwältin Frau MR. Hesen geführten Prozess haben wir damals gewonnen.·
Grenzarbeiter; Steuerpflicht
Grenzarbeiter werden in Deutschland steuerlich als „unbeschränkt steuerpflichtig“behandelt. Der größte Erfolg war der Gewinn des „Prozesses Geschwind“ am Europäischen Gerichtshof, geführt durch Prof. Kaefer. Hierbei bekamen Grenzarbeiter, welche die 12.000/24.000 DM-Grenze nicht überschritten, dieselben Rechte wie „unbeschränkt steuerpflichtige“ deutsche Untertanen. Diese Grenze wurde nun für 2011 indexiert· auf 8004 € für ledige und 16007 € für verheiratete Grenzarbeiter.
Erziehungsgeld für Frauen
Erziehungsgeld für Frauen von Grenzarbeitern.·Grenzarbeiterfrauen hatten nach Ansicht des deutschen Staates kein Recht auf Erziehungsgeld, wenn sie außerhalb von Deutschland wohnten. Weil von Deutschland immer wieder neue Ideen erdacht wurden, um nicht bezahlen zu müssen, mussten wir im Laufe der Jahre dreimal vor Gericht ziehen, bis wir endlich Recht beim Bundessozialgericht bekamen.
Zuschuss zur Krankenversicherung
Zuschuss zur Krankenversicherung der Rentner auch für die in NL versicherten Rentner.·In seiner Gesetzgebung legte Deutschland fest, dass dieser Zuschuss nur an Personen bezahlt wird, die unter die deutsche Sozialversicherung fallen. Wir fanden, dass das gegen die europäische Verordnung 1408/71 war und haben erst beim Europäischen Gerichtshof Recht bekommen. Deutschland muss diesen Zuschuss nun bezahlen.·
Arbeitgeberzuschuss für Grenzarbeiter
Arbeitgeberzuschuss für Grenzarbeiter mit einer niederländischen privaten Krankenversicherung. Deutschland angt von den privat Krankenversicherten einen Nachweis, dass die Versicherungsgesellschaft, bei der man versichert ist, den Regeln deutscher Versicherungsgesellschaften entspricht. Niederländische Versicherungsgesellschaften können dies natürlich nicht erfüllen. Ergebnis: Durch das Einschreiten der VEG haben die Grenzarbeiter wieder Recht auf einen Arbeitgeberzuschuss.
Kostenabzug eigene Wohnung
Abzug der Kosten für die eigene Wohnung für in·den Niederlanden·arbeitende Frauen von Grenzarbeitern.·Durch unsern Druck auf die Regierung wurde eine Regelung geschaffen, durch die in den Niederlanden arbeitende Frauen von Grenzarbeitern die Hypothekkosten der eigenen Wohnung von ihrem Einkommen abziehen können. Das brachte für viele Grenzarbeiter wieder eine Einkommensverbesserung.
AOW für Grenzarbeiterfrauen
AOW auch für Frauen von Grenzarbeitern.·Nach einem jahrelangen Tauziehen hat die niederländische Regierung eine Klage wegen der ungleichen Behandlung von Grenzarbeiter-Frauen erhört und die Kürzung der AOW für diese Frauen beendet. Ausschlaggebend war die Kommission Linschoten, an der auch die VEG mitgearbeitet hatte.
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Im Laufe der Jahre erwarb sich die VEG eine immer größere Bekanntheit bei diversen Instanzen in Deutschland und den Niederlanden.·Es entstand eine gute Zusammenarbeit mit u. a. der „Sociale Verzekeringsbank (SVB)“, Euregio, Euregio-Rhein-Maas, Landes- und Bundesversicherungsanstalt (LVA, BfA), diversen Krankenkassen sowie „Zorgverzekeraar CZ“, und „UWV“. Auch zu den Ministerien „Sociale Zaken“ und „VWS“ haben wir noch immer gute Kontakte.
Die Lust, die Grenzarbeiterproblematik zu verbessern, ist bei den niederländischen Politikern in den letzten Jahren rückläufig. Als einzige „alte Kämpferin“ ist Ria Oomen noch immer für uns als Europarlamentarierin aktiv. Wir lassen uns aber nicht entmutigen und verfolgen hartnäckig unsere Ziele. Bei unserm 25-jährigen Jubiläum hofften wir, dass unser Verein in 25 Jahren keine Berechtigung mehr haben müsste. Die letzten·acht Jahre haben aber schon wieder unsere Bestandsberechtigung bewiesen. Durch die immer wieder veränderten Gesetze in beiden Ländern wird dies auch immer so bleiben. Schon die Probleme mit dem neuen „Zorgverzekeringswet“ (ZVW) ab 1.1.2006 in den Niederlanden bestätigten dies.
Um unsere für die Grenzgänger sehr wichtige Funktion auch weiterhin erfüllen zu können, ist es nötig, dass alle Mitglieder auch finanziell hinter ihrem Verein stehen.
In dieser wirtschaftlich schlechten Zeit meinen wir, dass es auch für Menschen, die (vorzeitig) in Pension gehen, besser ist, VEG-Mitglied zu bleiben oder noch zu werden, weil sie für ihr ganzes restliches Leben auch unter die Gesetzgebung ihres ehemaligen Arbeitslandes fallen (Steuern, Prämien usw.). Es ist daher auch für diese Menschen von Bedeutung, immer über alle Veränderungen informiert zu werden, die meistens finanzielle Folgen haben.
Information unsere mitglieder
Seit ihrer Gründung im Jahre 1979 handhabt die VEG das Statut, nur bezahlenden Mitgliedern persönliche Informationen zu erteilen. Der Mitgliedsbeitrag unserer Mitglieder versetzt uns in die Lage, als Verein zu funktionieren. Es wäre gegenüber unseren Mitgliedern unredlich, wenn wir die Informationen, die sie von uns bekommen (und wofür sie Beitrag bezahlen), Nichtmitgliedern gratis erteilen würden.
Der Service für unsere Mitglieder besteht aus folgenden Punkten:
Telefonische Beratung
Bezüglich Fragen und Problemen können Mitglieder per E-Mail Kontakt mit uns aufnehmen, wir rufen dann zurück. Bezüglich deutschen Steuerangelegenheiten halten wir für Mitglieder einmal in der Woche telefonische Sprechstunde. Die Praxis hat gezeigt, dass die meisten Fragen telefonisch beantwortet werden können.
Außerdem können unsere Mitglieder ihre Fragen und Probleme schriftlich stellen oder unsere E-Mail-Adresse benutzen, die sie wie unsere Telefonnummern und Sprechzeiten unter „Telefonische Spreekuren“ in unserer Vereinszeitschrift finden.
Vereins-Zeitschrift “Pendel-Info”
Einmal jährlich im Februar erscheint unsere Vereinszeitschrift „Pendel-Info“, in der wir unsere Mitglieder über die neusten Entwicklungen informieren. Außerdem erfahren Sie die neusten Richtlinien zum Ausfüllen der niederländischen und deutschen Steuererklärungen für Grenzgänger.
VEG-Newsletter
Bei sehr wichtigen Änderungen oder Aktualitäten werden unsere Mitglieder durch den „VEG -Newsletter“ informiert.
info-markt
Ab und zu halten wir Info-Märkte, auf denen Instanzen wie Sociale Verzekeringsbank (SVB), Deutsche Rentenversicherung, Krankenkassen, Steuerberater aus NL und D anwesend sind, um Fragen der Grenzarbeiter zu beantworten.
Jahresversammlung
Auf unseren Jahresversammlungen und Informationsabenden bieten wir unseren Mitgliedern die Möglichkeit, um sich über die aktuellen Dinge zu informieren und auch Fragen zu ihren persönlichen Problemen stellen zu können.
!! Bitte senden Sie kein E-Mails mit Anhängen !!