In Brüssel ist eine neue Regelung für Grenzarbeiter gefunden worden, die in Homeoffice arbeiten.
Die bisherige 25% Grenze (Arbeitszeit) wird auf 50% angehoben.
Dies betrifft nur das Sozialrecht; d.h. in welchem Land bin ich sozialversichert und bezahle ich die diversen Sozialversicherungsabgaben.
Diese Regelung gilt nur für Werknehmer mit einem Arbeitgeber.
Die heutige Ausnahmeregelung – kein Wechsel des Sozialsystemes bei Homeoffice läuft am 30. Juni 2023 aus. Ab dem 1. Juli 2023 gilt dann die 50% Regel.
Anmerkung: Will man von dieser neuen Regelung Gebrauch machen, muß Werknehmer oder Arbeitgeber bei der befugten Instanz (NL: SVB; D: DRV?) dies beantragen.
Steuer
Hier gilt seit dem 1. Juli 2022, dass Lohnsteuer im Verhältnis/pro Ratio in dem Land bezahlt werden muß, wo tatsächlich gearbeitet wurde.
Beispiel 1:
in den NL wohnen und in D arbeiten; 50% in Homeoffice
Man bleibt in Arbeitsland (D) sozial versichert; Lohnsteuer muss 50% in D und 50% in NL bezahlt werden.
Beispiel 2:
in den NL wohnen und in D arbeiten; 60% in Homeoffice
Man wechselt ins Wohnland (NL) und ist in den NL sozial versichert. Der Arbeitgeber muß die sozialen Abgaben in den NL abtragen. Lohnsteuer: 40% in D und 60% in NL.