Grenzwerker, die nicht in Deutschland wohnen, haben kein Anspruch auf die einmalige 300€ EnergiePreisPauschale (EPP). Diese wird oft diesen September durch den deutschen Arbeitgeber an die in D wohnenden Kollegen ausbezahlt.
Grenzwerker, die in den NL arbeiten und in D wohnen können über die Steuererklärung 2022 nächstes Jahr die EPP als noch erhalten.