Wir hoffen dieses Jahr (2021) den nächsten Newsletter mit folgenden Punkten zu verschicken:
- auch durch unser Gespräch am 4. April 2019 mit dem NL- Finanzministerium in Den Haag kommt
er eine zusätzliche Verständigungsvereinbarung zum Doppelbesterungsabkommen D – NL.
Dieses muß noch vom niederländischen Parlament zugestimmt werden.
Dies bedeutet eine Verbesserung von aktiven Grenzpendlern. - Zuschuss zur NL-Krankenversicherung bei Rentnern
Bezüglich dieses Thema’s sind beim Landessozialgericht NRW in Essen ein Verfahren und beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sind zwei Verfahren anhängig.
In Essen hat die erste Sitzung am 6. März 2020 stattgefunden.
Wegen Covid-19 sind die Urteile jedoch noch nicht gesprochen.
Diese Verfahren sind für Doppelrentenbezieher (D+NL) interessant. - Arbeitslosengeld I aus dem Arbeitsland; Beginn ??? ( 2 Jahre nach Zustimmung durch EU-Parlament)
Am 23. November 2020 hat die VEG an einem Expertmeeting mit dem NL-Sozialministerium (SZW) teilgenommen.
Der VEG hat an mehreren Punkten Kritik geäußert u.a. die Dauer Export Arbeitslosengeld I und die ALG-Abgabe.
Wir müssen leider abwarten wie die EU und die Niederlande diese Regelung für seine Einwohner umsetzen.